AWO fordert analoges Grundrecht

Pressemitteilung

Onlinebanking, Arzttermine per App oder digitale Tickets - wer offline ist, hat es schwer. Die AWO Darmstadt fordert deshalb ein Grundrecht auf analoge Teilhabe, damit niemand im Alltag ausgeschlossen wird.

Immer mehr Behördengänge laufen nur noch online, Banken schließen Filialen, selbst beim Arzt oder im Ehrenamt geht oft nichts mehr ohne Smartphone. Doch nicht alle können oder wollen digital mitmachen. Vor allem viele ältere Menschen fühlen sich abgehängt. Die AWO Darmstadt fordert deshalb ein Grundrecht auf analoge Teilhabe - damit niemand ausgeschlossen wird.

Seniorinnen und Senioren fühlen sich abgehängt

Für viele Menschen ist der Alltag ohne Internet kaum mehr zu bewältigen. Die Bahn verkauft Bahncard und Deutschlandticket fast nur noch per App. Viele Banken verlangen für Papierüberweisungen Extra-Gebühren. Unternehmen und Behörden verweisen darauf, dass digitale Lösungen schneller, günstiger und effizienter seien. Die Bahn etwa spart mit dem App-Vertrieb ihrer Tickets den teuren Schalterbetrieb ein. Und viele Banken argumentieren, dass sie ohne Online-Banking gar nicht mehr flächendeckend präsent sein könnten.

Gegensteuern ist notwendig.

Um diese Lücke zu schließen, gibt es die Initiative wie den Digital im Alter – die Dialotsen“ von der Hessischen Landesregierung. Die AWO betreibt einen Stützpunkt im Familienzentrum des Heiner-Lehr-Zentrums am Kopernikusplatz, Dort erhalten älteren Menschen in der Digitalen Sprechstunde ein Beratungsangebot, wie man Smartphones, Tabletts und PC sinnvoll nutzt und die Angst davor verliert.

 „Es gibt eine große Gruppe Menschen, die zwar theoretisch ein Smartphone in der Tasche oder in der Schublade haben, damit aber nicht richtig umgehen kann. Und um diese Menschen kümmern wir uns."

Denn der Alltag werde für diese Menschen immer komplizierter, ob im komplett digitalisierten Gesundheitswesen oder bei Bankgeschäften. Deshalb fordert die AWO ein Recht auf analoge Teilhabe. Sie will die Garantie, dass es immer auch eine nicht-digitale Alternative gibt.

Senioren dürfen nicht ausgeschlossen werden.

Der Jurist und frühere Datenschutzbeauftrage Thilo Weichert hält solch ein Grundrecht für notwendig. "Da das aber von der Politik und auch von der Rechtsprechung, von der juristischen Literatur noch nicht anerkannt ist, denke ich, ist es sehr sinnvoll, zunächst einmal über ein solches Grundrecht auf analoge Teilhabe zu diskutieren und auch zu etablieren. Um zu gewährleisten, dass die bestehenden Grundrechte in diesem digitalen Raum weiterhin gelten." 

Wenn alles digital ist, führt das zu Diskriminierung

Allerdings könne "Digital only" zu Diskriminierung führen, sagt Thilo Weichert. Etwa, wenn Menschen ausgeschlossen werden, weil sie sich die Technik nicht leisten können, zu alt oder krank sind oder aus Angst vor Datenmissbrauch verzichten. "Insofern glaube ich, dass es sehr wichtig ist, dass so ein Grundrecht von der gesamten Gesellschaft akzeptiert wird. Das lässt sich nur in der Form erreichen, dass es dann auch in den Grundrechtekatalog mit aufgenommen wird."

Digitalisierung vorantreiben, aber niemanden zurücklassen

Analoge Alternativen sind unverzichtbar, auch wenn es dafür bislang keine gesetzliche Pflicht gibt. Eine analoge Alternative ist zum Beispiel dann notwendig, wenn die digitalen Dienste ausfallen. Wir brauchen aber auch analoge Alternativen für Menschen, die nicht in der Lage sind, die digitalen Angebote zu nutzen. Das bedeutet, dass diejenigen, die jetzt zum Beispiel durch Behinderungen gehindert sind, digitale Medien zu nutzen, dass

Digitalisierung vorantreiben und zugleich niemanden zurücklassen, das sei der faire Ausgleich, den es brauche. Ein fairer Ausgleich bedeutet, dass wir auf der einen Seite die Digitalisierung vorantreiben, aber insbesondere auch dafür sorgen, dass bisher Randgruppen, Menschen, die digitale Dienste bisher nicht nutzen könnten, am digitalen Leben teilhaben können. Digitalisierung darf niemanden ausschließen.